Vorwort
Es gibt ein Dokument des BM für Gesundheit, das sich „Empfehlung für die Gesundheitsbehörden zur Entlassung von bestätigten Fällen aus der Absonderung“ nennt. Dort wird „empfohlen“, wie die Gesundheitsbehörden vorgehen sollen nach einem mittels positivem PCR-Test bestätigten „Fall“.
Die neueste Version stammt vom 25. März 2022 – ist also schon fast einen Monat alt – und „empfiehlt“ folgendes:
„Schwere Fälle“
Wer symptomatisch ist UND Sauerstoff benötigt gilt als „schwerer Krankheitsverlauf“ und darf frühstens nach 10 Tagen (davon 48 Stunden symptomfrei) UND mit PCR-Test, der entweder negativ ODER einen Wert von mindestens 30 hat, entlassen werden.
Das gilt für alle Fälle: „Ohne Symptome“ heißt fieberfrei ohne fiebersenkende Mittel und eine Besserung von respiratorischen Symptomen. Geschmacks- und Geruchsverlust können auch nach der Entlassung noch bestehen.
„Leichte Fälle“
Alle, die symptomatisch sind und KEINEN Sauerstoff benötigen, gelten als „leichter Krankheitsverlauf“.
Ohne Test
Solche Menschen können nach 5 Tagen (48 Stunden ohne Symptome) „entlassen“ werden aus der Absonderung, wenn einen Verkehrsbeschränkung erlassen wird bis zum Tag 10 nach Symptombeginn oder positivem Test (je nachdem was früher war).
Das bedeutet, dass eine FFP2-Maske getragen wird (ab 14 Jahren, darunter reicht ein MNS) bei Kontakt mit anderen Personen – auch innerhalb des Wohnbereichs. Weiters dürfen keine Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehafteten Settings besucht werden (Pflegeheime, Altersheime, Spitäler, Gefängnisse, Flüchtlingsheime etc.). Auch der Besuch von Gastronomie oder anderen Einrichtungen, wo nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, ist nicht erlaubt, genauso wie der Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem untersagt ist.
Mit Test
Wer einen negativen PCR-Test nachweisen kann oder einen mit ct-Wert von mind. 30, kann 5 Tage (48 Stunden ohne Symptome) nach dem Symptombeginn oder positiven Test wieder entlassen werden, und zwar OHNE Verkehrsbeschränkung.
Asymptomatische Fälle
… werden genau gleich behandelt wie die „leichten Fälle“ weiter oben. Es wird also nicht unterschieden, ob jemand überhaupt Symptome hat oder nicht!
Und danach?
Interessant ist noch diese Passage, von der meines Wissens viele nicht wissen:
Bei SARS-CoV-2-Infektion von immunkompetenten Personen ohne schweren Verlauf können in der Regel 10 Tage nach Symptombeginn bzw. nach dem positiven Laborergebnis keine infektiösen Virusausscheidungen mehr festgestellt werden. Daher handelt es sich beim Nachweis von viraler Nukleinsäure über 10 Tage hinaus vielfach um nicht-replizierfähiges Virusmaterial.
Aus diesen Gründen sollten genesene, symptomfreie Personen für 60 Tage nach der Genesung von Testungen ausgenommen werden.
Das heißt, wer positiv war, soll danach 60 Tage lang NICHT getestet werden, weil der Test dann darum positiv sein kann, wenn Virenmaterial gefunden wird, das nicht ansteckend ist.
Ländle-Update
Dazu noch die neuesten Zahlen aus Vorarlberg, was die Dauer der Absonderung in den Gemeinden betrifft. Hier wird dargestellt, wie lange die Person, die am längsten abgesondert ist, MINDESTENS schon abgesondert sein muss, damit die Zahl der derzeit Abgesonderten – so wie sie angegeben ist – stimmen kann.
68,24% aller heute zu Mittag Abgesonderten ist länger als 5 Tage in Absonderung, 26,05% (mehr als ein Viertel) länger als 10 Tage.
In mehr als der Hälfte aller Gemeinden sind die am längsten Abgesonderten mindestens 11 Tage in Isolation. In Raggal, Kennelbach, Feldkirch, Thüringerberg, Lorüns, Ludesch und Vandans sind es 15-19 Tage, in Lech, Warth, Eichenberg, Möggers, Dünserberg und Damüls sogar 20 bis 25 Tage. St. Anton hat zumindest eine Person, die bereits seit mindestens 26 Tagen in Absonderung sein muss und bei den Menschen ohne Wohnsitz in Vorarlberg sind mehrere dabei, die mindestens seit 33 Tagen (!) als Abgesonderte geführt werden. Mindestens 281 Menschen ohne Wohnsitz in Vorarlberg werden schon länger als 25 Tage als Abgesonderte geführt!
In der unteren Hälfte der Gemeinden haben nur 4 Menschen, die länger als 10 Tage in Absonderung sind. 10 Gemeinden haben zumindest 6 Tage lang Abgesonderte und in Au, Langenegg und Reuthe sind die Menschen jeweils am Tag 5 wieder „befreit“.
In Blons, Stallehr und Fontanella sind die Abgesonderten bereits VOR dem 5. Tag nach dem positiven wieder entlassen worden – in Fontanella waren zuletzt zwei positiv Getestete nach 3 Tagen wieder „entlassen“. Ich vermute, bei diesen Personen handelt es sich entweder um anerkannt falsch Positive oder Menschen, die bereits 2 Tage vor dem positiven Test „Symptome“ hatten und dann sehr schnell keine mehr.