Nachtrag zum Nachtrag

Völlig zurecht haben mich Rainer und Ulrike darauf hingewiesen, dass zu dem Thema Kaufkraftverlust auch die Tariflohnanpassungen dazu gehören. Das hole ich hiermit noch nach:

Wenn wir nämlich die Anpassungen der Tariflöhne mit dem Kaufkraftverlust gegenrechnen, dann sind die Löhne im Vergleich zu den Teuerungen meist „besser“. Soll heißen: Durch die Anpassungen der Tariflöhne werden die Teuerungen meist abgefangen bei den Unselbständigen. Ganz am Schluss ist noch kein Wert verfügbar, diese Löhne werden ja erst jetzt Ende des Jahres ausverhandelt. Sollte es KEINE Erhöhung geben, wäre die gestrichelte rote Linie so zu verwenden. Wenn der Abschluss im Schnitt 10% mehr ausmacht, ist die orange Linie relevant. Fakt ist, dass die Teuerung im letzten Jahr (die ja nicht vorausgesehen werden konnte), die Kurve stark zu ungunsten der ArbeitnehmerInnen verschoben hat.

Hier noch eine andere Darstellung, die zeigt, dass es in den verschiedenen Bereichen starke Unterschiede gibt. So sind die Löhne bei den öffentlich Bediensteten in den Jahren bis 2021 ziemlich genau dem Kaufkraftverlust entsprechen angestiegen. Bei den Angestellten lagen sie ab 2002 zunehmend besser – erst die hohe Teuerung im letzten Jahr hat das wieder verändert.
Bei den ArbeiterInnen war dies ähnlich, diese liegen jedoch immer noch über dem Kaufkraftverlust. Der große Unterschied zwischen den öffentlich Bediensteten und den anderen ist schnell erklärt: Im Jahr 1997 gab es dort eine „Null-Lohnrunde“, also keine Erhöhung. Bei den anderen war das nicht so – und da die Basis der neuen Verhandlungen immer die Zahlen des Vorjahres sind, geht diese „Schere“ so lange weiter auseinander, bis es zu einer Angleichung kommt – entweder durch eine Null-Lohnrunde bei den anderen oder einer extremen Anpassung bei den Bediensteten im öffentlichen Dienst.

FAZIT

Für den Kaufkraftverlust ist natürlich mit entscheidend, wie sehr sich die Löhne anpassen. Im Falle der ArbeiterInnen liegen diese bis zum laufenden Jahr immer noch leicht im Plus. Bei den öffentlich Bediensteten ist gut zu erkennen, was ein schlechterer Abschluss in Summe auf die Jahre ausmacht.

Für all jene, die als Selbständige ihr Geld verdienen, sieht die Sache wieder anders aus. Nur wer dort seine Tarife und Honorare in den letzten 25 Jahren um mindestens 85% erhöht hat, kann mit dem Kaufkraftverlust mithalten. Alle anderen müssen, um ihr „Niveau“ zu halten, mehr Einnahmen lukrieren durch Mehrarbeit.

Besonders interessant sind dann Details wie etwa die Familienbeihilfe, die – im Gegensatz zu Parteienförderungen in Österreich – bis 2019 NICHT indexangepasst waren:

Wir sehen, dass diese WEIT weg davon sind, was die Teuerung ausgemacht hat in den letzten Jahren. Das, was 1997 an Wert ausbezahlt wurde (hier dargestellt ist die Familienbeihilfe für ein Kleinkind), stellt heute um mehr als 60% weniger Kaufkraft dar als im Jahr 1997!