Die aktuelle Situation
Wer überlegt sich eigentlich Überschriften wie „Die Sommerwelle ist gebrochen“? Das impliziert ja, dass da jemand etwas aktiv gemacht hat. In Wirklichkeit dürfte die Welle wohl wie alle zuvor eher deswegen wieder stark zurückgegangen sein, weil das eben in der Natur der Sache liegt.
Und das zeigt sich auch bei den Spitalszahlen, wo es einen Rückgang gab wie er vorher nur selten so stark innerhalb kurzer Zeit stattfand. Und bitte nicht vergessen: Für das Jahr 2022 heißt es immer wieder seitens der Krankenanstalten in Vorarlberg, dass nur 20% WEGEN Covid im Spital aufgenommen werden, die anderen 80% sind „Nebenbefunde“ in Sachen C19.
Fakt ist, dass es einen Rückgang um mehr als 45% gab bei den C19-PatientInnen von letztem Dienstag auf gestern.
Die Intensivbetten
Auch bei den Intensivbetten gab es einen Rückgang – dieser betrug sogar 60%!
Gerade einmal zwei Menschen werden derzeit als positiv Getestete in Vorarlbergs Spitälern betreut. Ob einer oder beide davon WEGEN Covid dort liegt, wissen wir nicht.
Der Immunstatus
Hier haben sich die Zahlen ja vor zwei Wochen RADIKAL verändert. Waren davor fast immer mindestens 70% der C19-PatientInnen „Vollimmunisierte“, so sind nun nur mehr ca. ein Drittel aller positiv Getesteten „ausreichend immunisiert“ im Sinne des Nationalen Impf Gremiums.
Einerseits ist dieser „Wechsel“ extrem auffällig, andererseits finde ich, dasses nun dadurch etwas klarer geworden ist in der Bezeichnung, da nun klar ist, dass unter den „anderen“ auch all jene sind, die ihre Impfserie nicht im Sinne des NIG weitergeführt haben. Interessant wäre einmal eine Angabe, wie viele C19-PatientInnen wirklich vollkommen UNgeimpft sind und auch wie viele nur „Genesene“ ohne Impfung sind…
Fakt ist, dass alle acht „ausreichend Immunsierten im Sinne des NIG“ im Normalbett liegen und die zwei auf der Intensivstation nicht diesen Ansprüchen entsprechen.
MitarbeiterInnen
Weiter verbessert hat sich die Situation bei den MitarbeiterInnen im Spital, wo nun nur mehr 0,7% aktiv positiv Getestete sind. Interessant ist, dass diese laut Krankenanstalten weiterhin „nicht arbeiten können“ – demnach fällt hier keine der Personen unter die neue Verkehrsbeschränkungsverordnung und darf mit FFP2-Maske arbeiten gehen.